Die Kanzlei ist spezialisiert auf Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Kartellrecht, Vertriebsrecht und allgemeines Vertrags- und Zivilrecht, Prozessvertretung und Forderungseintreibung sowie Sonderfragen des deutsch-japanischen Wirtschaftsverkehrs.
Unterstützung bei Gründungen in Japan
Wir haben zahlreiche Tochtergesellschaften für deutsche und Schweizer Unternehmen in Japan gegründet. Wir bieten maßgeschneiderte Paketlösungen für mittelständische Mandanten, welche eine zügige und unkomplizierte Teilnahme am japanischen Wirtschaftsverkehr erlauben.
Joint Ventures, Durchführung von Unternehmenskauf und -übernahmen (M&A)
Die umfassende Erfahrung in deutsch-japanischen Due Diligence Projekten erlaubt Interessenfokussierung und Risikoevaluation. Wir steuern Verhandlungsführung und Integration und stellen die Wahrung der Interessen der deutschen Seite sicher. Absicherung der Übernahme von Projektgesellschaften im Bereich Photovoltaik. Unterstützung der Suche von geeigneten Partnern oder Zielunternehmen, die einen schnellen Zugang zu Markt und Technologie erlauben.
Prozessvertretung
Gemeinsam mit erfahrenen japanischen Prozessanwälten steuern wir die ergebnisorientierte Durchsetzung von Ansprüchen deutscher Mandanten vor japanischen Zivilgerichten. Beginnend vorprozessual mit Mahnverfahren und Vergleichsverhandlungen bis hin zur Zwangsvollstreckung werden alle erforderlichen Verfahrensabschnitte in Abstimmung mit dem Mandanten gesteuert. Inhaltlich sind Geltendmachung von Forderungen, Schadensersatz- und Gewährleistungsrecht häufige Themen.
Allgemeine Vertragsgestaltung im Wirtschaftsverkehr, Verhandlung und Kontrolle
Bilinguale Vertragsgestaltung und Verhandlung Deutsch-Japanisch sowie Englisch in allen Feldern des Wirtschaftsverkehrs unter Berücksichtigung von Mentalitätsunterschieden bei strategisch orientierter Wahrung der Mandanteninteressen.
Vertriebsfragen und Handelsvertreterrecht
Rechtliche Flankierung des Aufbaus oder Umbaus des Vertriebs in Japan: Vertrieb über Tochtergesellschaften, Vertragshändler und Handelsvertreter sowie Interessenvertretung in Konfliktfällen.
Arbeitsrecht
Wir sichern Ihre Beschäftigung japanischer Arbeitnehmer und Entsendung deutscher Arbeitnehmer nach Japan arbeitsrechtlich ab. Auch Fragen des japanischen Aufenthaltsrechts werden in diesem Zuge beantwortet.
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
Als aktives Mitglied der Japan Commercial Arbitration Association (JCAA), der DIS und als Member des Chartered Institute of Arbitrators (CIArb) steht Anwalt Michael A. Müller als Schiedsrichter zur Verfügung.
Michael Müller ist Mitautor des “ASIA ARBITRATION GUIDE” und hat die Übersicht über Schiedsgerichte in Japan erstellt.
Internationale Entwicklungskooperation
Ein Netzwerk aus Experten erlaubt neben der rechtlichen Rahmengestaltung auch Bewertung technischer Belange.
Zusatzstoffrecht Japan (Lebensmittelrecht)
Mit unserer Erfahrung im Zusatzstoffrecht unterstützen wir deutsche Lebensmittel- und Zusatzstoffhersteller beim Markteintritt in Japan.